Modul35 nach vfdb-Richtlinie 12-09/01

Brandschutz beauftragter

Durch die neue Richtlinie, die bundesweit gilt, werden Mindestanforderungen an die Ausbildung, Qualifikation und die Bestellung als Brandschutzbeauftragter festgesetzt. Selbstverständlich erfolgt eine regelmäßige Anpassung an diese Richtlinie.

1995,95 Euro inkl. MwSt.

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Modul35 nach vfdb-Richtlinie 12-09/01

Brandschutzbeauftragter

BESCHREIBUNG

Der betriebliche Brandschutzbeauftragte ist nach Rechtsvorschriften eine vom Arbeitgeber zu bestellende angestellte oder externe sachkundige Person, um diesen in Fragen des Brandschutzes zu beraten, zu unterstützen und bestimmte Aufgaben selbständig zu lösen. Dazu kann auch die unmittelbare Anleitung von Brandschutzhelfern zählen.

Diese Weiterbildung vermittelt die Grundlagen für eine Bestellung entsprechend den aktuellen europäischen und deutschen Rechtsvorschriften. Die Ausbildungsinhalte sind von diesen Vorschriften abgeleitet und werden konstant aktualisiert und an die veränderten Rechtsgrundlagen angepasst. EURIAST bildet nach den vereinheitlichten Orientierungen, der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01:2014-08, der DGUV Information 205-003 und der VdS 3111 aus. Danach sind Tagesstundenumfang und Gesamtunterrichtseinheiten (64) als Minimalforderungen verpflichtend vorgeschrieben.

Der Intensivkurs dauert 9 Tage. Er ist inhaltlich bezogen auf Unternehmenssicherheit und  wurde erweitert um die themenbezogenen Grundlagen des Unternehmensschutzes. Thema ist die Verantwortung des Brandschutzbeauftragten im Rahmen von Brandschutzkonzepten als Teil des Unternehmensschutzes und partiell des Veranstaltungsschutzes. Wir bieten in diesem Kurs ausreichend Zeit sowohl für die Bewältigung des Lernumfangs, ein praktisches Training und Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

ZIELGRUPPEN

Zielgruppe dieser Weiterbildung sind vor allem zukünftige betriebliche Brandschutzbeauftragte und bestellte Brandschutzbeauftrage, die sich weiterbilden möchten oder müssen.

Unternehmen, Dienstleister und Eventveranstalter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Architekten, Bauingenieure und Versicherungsfachleute.

DAUER

9 Tage , pro Tag 8 Stunden bestehend aus Theorie- und Praxis Teil.

Buchbar ab 10 Teilnehmer (innen), Gruppengröße bis 15 Teilnehmer (innen).

Modul35 nach vfdb-Richtlinie 12-09/01

Brandschutzbeauftragter

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EURIAST ZERTIFIKAT

Betriebliche/r Brandschutz beauftragte/r nach vfdb-Richtlinie 12-09/01:2014-08

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Inhalte

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen –gilt für Alle-

  1. Sie sollten eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, falls Sie eine Zusatztagesversicherung wünschen, teilen Sie dies uns bitte mit.
  2. Gültigen Personalausweis, oder ein ähnliches Ausweisdokument.
  3. Bei Schusswaffenkursen muss der Teilnehmer das Formblatt „Verhalten auf dem Schießstand“ unterzeichnet und verstanden haben.
  4. Die psychische und körperliche Eignung besitzen.
  5. Die Teilnehmer müssen das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  6. Die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein.
  7. Die Teilnehmer dürfen keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen.
  8. Die Teilnehmer dürfen keinen Alkohol & Drogen konsumiert haben, oder Medikamente eingenommen haben, welche deren Wahrnehmung beeinflussen. *Bei Medikamenteneinnahme ist der Verantwortliche vor Ort zu informieren, dieser entscheidet in Eigenverantwortung.

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen für Berufswaffenträger

  1. Bestandene Waffensachkundeprüfung -Kopie vorab-
  2. Führungszeugnis ohne Eintrag, die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein -Kopie vorab-
  3. Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO -Kopie vorab-
  4. Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG -Kopie vorab-
  5. Ggf. Führerschein -Kopie vorab-
  6. Waffenbesitzkarte -Kopie vorab-
  7. Jagdschein -Kopie vorab-
  8. Waffenschein -Kopie vorab-

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Sonderveranstaltungen

  1. Die Teilnahme an diesen Kursen ist ausschließlich für Personen vorbehalten, die über einen Waffenschein verfügen bzw. in einen solchen ihres Arbeitgebers als berechtigte Person eingetragen sind sowie Polizei- und Justizvollzugsbedienstete, oder aktive Militärangehörige mit entsprechendem Nachweis. -Kopie vorab-

Gilt für alle Teilnehmer

  1. Alle Teilnehmer, die noch keine Waffensachkunde Prüfung abgelegt haben müssen eine Einweisung durch einen Schießleiter erhalten speziell über
    1. Handhabung der Waffen (laden, entladen, herstellen der Sicherheit)
    2. Umgang mit Munition
    3. Minimalausrüstung wie Schießbrille, Gehörschutz, (ggf. Gürtel und Holster)
    4. Das Formblatt „Verhalten auf dem Schießstand“ (Verstanden und unterzeichnet beim Schießleiter abgegeben haben)
  2. In den Vorräumen zum Schießstand ist es grundsätzlich verboten mit Waffen und Munition zu hantieren.
  3. Die Waffenausgabe erfolgt durch die berechtigte Person.
  4. Bei Pistolen wird das Magazin entfernt, eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und ggf. sofort geholstert!
  5. Bei Revolver wird überprüft ob die Trommel leer ist und danach die Waffe sofort geholstert.
  6. Schützen ohne WBK (Waffenbesitzkarte) können die Munition beim Verantwortlichen kaufen und dann verschießen. *Sie dürfen keine Munition mit nach Hause nehmen!
  7. In der Sicherheitszone (Savety Area) werden
    1. Eigene Waffe werden aus dem Transportbehälter genommen und ggf. geholstert. ENTLADEN, ENTSPANNT, KEIN MAGAZIN IN DER WAFFE BZW. ENTHOLSTERT UND WIEDER VERPACKT!
    2. Die Waffe ist beim hantieren immer in die Sicher-Richtung (mit Pfeil gekennzeichnet) zu halten. *KEINE PERSON DARF SICH IN DER SICHEREN RICHTUNG AUFHALTEN!
    3. Hantieren mit Munition ist in der „Savety Area“ grundsätzlich verboten *MAGAZINE DÜRFEN HIER NICHT BEFÜLLT WERDEN!
  8. Dem Verantwortlichem ist auf den Schießstand unbedingt Folge zu leisten!
  9. Ladehemmung oder eine Fehlfunktion von Waffe oder Munition sind sofort durch Handzeichen zu melden und nur unter Aufsicht des Schießleiters zu beheben.
  10. Gegenstände die während des Schießens zu Boden fallen dürfen erst dann aufgehoben werden, wenn das Schießen eingestellt wurde und die Sicherheit hergestellt ist.
  11. ERTÖNT DER RUF: „SICHERHEIT“ – IST DAS SCHIESSEN SOFORT EINZUSTELLEN, DIE WAFFE ZU ENTLADEN UND ABZULEGEN ODER GGF. ZU HOLSTERN!
    1. bei Pistolen ist das Magazin aus der Waffe zu entfernen und in die Magazintasche, auf den Tisch, oder die Tasche der Schießweste zu stecken.
    2. Bei Revolvern wird die Trommel ausgeschwenkt
    3. Bei Langwaffen wird der Verschluss geöffnet, das Magazin entnommen, oder die Waffe „gebrochen“- IN DER ZEIT IN DER DIE SICHERHEIT HERGESTELLT IST DARF WEDER MAGAZIN NOCH MUNITION IN DIE HAND GENOMMEN WERDEN.
    4. Für den gesamten Zeitraum in dem sich Personen im Zielgebiet aufhalten, ist es strengstens verboten Waffen oder Munition in die Hand zu nehmen!
    5. Unstimmigkeiten mit der verantwortlichen Person sind keine Diskussionsgrundlage auf der Schießbahn! Die verantwortliche Person hat IMMER RECHT! *Unstimmigkeiten sollen nach dem Schießen in einem sachlichen Gespräch geklärt werden.
  12. Jeder Teilnehmer muss sich aus versicherungstechnischen Gründen vor dem Schießen in das Schießbuch eintragen lassen.

Ablaufplan

  1. Check In
  2. Vorstellung des Ausbilder/Dozententeams
  3. Kurze Vorstellungsrunde der Teilnehmer
  4. Definition der Ziele/Ausbildungsinhalte
  5. Sicherheitsregeln
  6. Verhaltensregeln
  7. Einführung in die Räumlichkeiten ggf. den Schießstand
  8. Kursspezifischer Theorieteil
  9. Kursspezifischer Praxisteil
  10. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffenattrappen
  11. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffe
  12. Ggf. Scharfer Schuss
  13. Prüfung(en)
  14. Ausgabe der Zertifikate
  15. Ggf. Nachbesprechung
  16. Übergabe der Give-Aways, Fotos, etc

Der Theorieteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen

Prüfung nach einheitlichen Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08, DGUV Information 205-003 und VdS 3111 – entspricht den Richtlinien für betriebliche Brandschutzbeauftragte:

  • Rechtliche Grundlagen und technische Bestimmungen
  • Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz und rechtliche Stellung des betrieblichen Brandschutzbeauftragten und seine Aufgaben
  • Grundlagen der Brandlehre mit den chemisch-physikalischen Grundlagen der Verbrennung
  • Brand- und Explosionsgefahren und Brandrisiken sowie deren Feststellung – Betriebsbegehungen
  • Baulicher Brandschutz – Bestandteile und Wirkungsweisen
  • Brandmeldung und Intervention
  • Anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
  • Auswertung von Schadensfällen und Schlussfolgerungen für das Brandschutzmanagement
  • Grundlagen der Brandbekämpfung – Einsatz handbetätigter Geräte
  • Organisatorischer Brandschutz – Gefährdungsanalysen und Brandschutzkonzepte, betriebliches Brandschutzmanagement
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen

Der Praxisteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen

    1. Die Visierung
    2. Halten der Waffe
    3. Typische Abzugsfehler
    4. Trockenübungen an den Waffen: Aufnahme der Waffe, Prüfen des Ladezustand, Laden, Einrichten, Haltung, Zielen,
    5. Schussabgabe, Entladen, Ablegen der Waffe, Sicherheit herstellen
    6. Trockenübungen: Erkennen der Kennzeichnungen an Waffen und Munition
    7. Sicherheitsregeln
    8. Grundlagen des Schießens
    9. Bereitpositionen
    10. Geschwindigkeit / Notfall neu laden

Abschlussprüfung gemäß der Prüfungsordnung für Brandschutzbeauftragte nach genannten vfdb-Orientierungen mit schriftlichen und mündlichen Teil

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