Modul45 gemäß §27 Sprengstoffgesetz

Wiederladelehrgang Wiederlader Schwarzpulver & Böllerschützen

Staatlich anerkannter Wiederlade- Vorderlader- und Böllerlehrgang

249,95 Euro inkl. MwSt.

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Modul45 gemäß §27 Sprengstoffgesetz

Wiederladelehrgang Wiederlader Schwarzpulver & Böllerschützen

BESCHREIBUNG

Um die Erlaubnis nach § 27 SprengG zu erhalten für das Laden und Wiederladen von Patronen oder als Vorderlader- bzw. Böllerschütze aktiv werden zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde nachweisen. Dies geschieht im Regelfall durch eine Prüfung, die im Anschluss an einen staatlich anerkannten Lehrgang abgenommen wird und durch Aushändigung des Abschlusszertifikates als erfolgreich bestanden gilt.

Ein solcher Lehrgang vermittelt alle Kenntnisse und Fähigkeiten die sowohl Wiederlader von Patronenhülsen wie auch Vorderlader- und Böllerschützen brauchen. Während des Kurses werden an zwei Tagen eigenhändig Patronen geladen und delaboriert und auch mit Vorderladerwaffen und einem Böller geschossen.

Jeder Kursteilnehmer der die Prüfung zum Vorderladerschießen erlangen will muss eine Vorderladerwaffe selbst laden und abfeuern. Dies gilt ebenso für die Böllerschützen.

Auch die Einführung in das Laden und Wiederladen startet mit einem theoretischen Teil.

Jeder Teilnehmer muss zur Erlangung der Fachkunde ” Laden und Wiederladen von Patronenhülsen”  Patronen selbst laden und entladen.

ZIELGRUPPEN

Sportschützen, Jäger, Böllerschützen, Salutschützen

VORAUSSETZUNGEN

Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (Zu beantragen beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung).

ZIELSETZUNG

Das Prüfungszeugnis wird Ihnen nach erfolgreich abgelegter Prüfung im Anschluss an die Prüfung ausgehändigt und ermöglicht die Beantragung einer Erlaubnis nach §27 SprengG für den privaten Umgang mit Treibladungspulver.

DAUER

2 Tage a 8 Stunden bestehend aus Theorie- und Praxis Teil.

WICHTIG

Zur Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese ist zu beantragen bei Ihrem zuständigen Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Modul45 gemäß §27 Sprengstoffgesetz

Wiederladelehrgang Wiederlader Schwarzpulver & Böllerschützen

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Inhalte

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen –gilt für Alle-

  1. Sie sollten eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, falls Sie eine Zusatztagesversicherung wünschen, teilen Sie dies uns bitte mit.
  2. Gültigen Personalausweis, oder ein ähnliches Ausweisdokument.
  3. Bei Schusswaffenkursen muss der Teilnehmer das Formblatt „Verhalten auf dem Schießstand“ unterzeichnet und verstanden haben.
  4. Die psychische und körperliche Eignung besitzen.
  5. Die Teilnehmer müssen das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  6. Die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein.
  7. Die Teilnehmer dürfen keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen.
  8. Die Teilnehmer dürfen keinen Alkohol & Drogen konsumiert haben, oder Medikamente eingenommen haben, welche deren Wahrnehmung beeinflussen. *Bei Medikamenteneinnahme ist der Verantwortliche vor Ort zu informieren, dieser entscheidet in Eigenverantwortung.

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen für Berufswaffenträger

  1. Bestandene Waffensachkundeprüfung -Kopie vorab-
  2. Führungszeugnis ohne Eintrag, die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein -Kopie vorab-
  3. Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO -Kopie vorab-
  4. Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG -Kopie vorab-
  5. Ggf. Führerschein -Kopie vorab-
  6. Waffenbesitzkarte -Kopie vorab-
  7. Jagdschein -Kopie vorab-
  8. Waffenschein -Kopie vorab-

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Sonderveranstaltungen

  1. Die Teilnahme an diesen Kursen ist ausschließlich für Personen vorbehalten, die über einen Waffenschein verfügen bzw. in einen solchen ihres Arbeitgebers als berechtigte Person eingetragen sind sowie Polizei- und Justizvollzugsbedienstete, oder aktive Militärangehörige mit entsprechendem Nachweis. -Kopie vorab-

Gilt für alle Teilnehmer

  1. Alle Teilnehmer, die noch keine Waffensachkunde Prüfung abgelegt haben müssen eine Einweisung durch einen Schießleiter erhalten speziell über
    1. Handhabung der Waffen (laden, entladen, herstellen der Sicherheit)
    2. Umgang mit Munition
    3. Minimalausrüstung wie Schießbrille, Gehörschutz, (ggf. Gürtel und Holster)
    4. Das Formblatt „Verhalten auf dem Schießstand“ (Verstanden und unterzeichnet beim Schießleiter abgegeben haben)
  2. In den Vorräumen zum Schießstand ist es grundsätzlich verboten mit Waffen und Munition zu hantieren.
  3. Die Waffenausgabe erfolgt durch die berechtigte Person.
  4. Bei Pistolen wird das Magazin entfernt, eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und ggf. sofort geholstert!
  5. Bei Revolver wird überprüft ob die Trommel leer ist und danach die Waffe sofort geholstert.
  6. Schützen ohne WBK (Waffenbesitzkarte) können die Munition beim Verantwortlichen kaufen und dann verschießen. *Sie dürfen keine Munition mit nach Hause nehmen!
  7. In der Sicherheitszone (Savety Area) werden
    1. Eigene Waffe werden aus dem Transportbehälter genommen und ggf. geholstert. ENTLADEN, ENTSPANNT, KEIN MAGAZIN IN DER WAFFE BZW. ENTHOLSTERT UND WIEDER VERPACKT!
    2. Die Waffe ist beim hantieren immer in die Sicher-Richtung (mit Pfeil gekennzeichnet) zu halten. *KEINE PERSON DARF SICH IN DER SICHEREN RICHTUNG AUFHALTEN!
    3. Hantieren mit Munition ist in der „Savety Area“ grundsätzlich verboten *MAGAZINE DÜRFEN HIER NICHT BEFÜLLT WERDEN!
  8. Dem Verantwortlichem ist auf den Schießstand unbedingt Folge zu leisten!
  9. Ladehemmung oder eine Fehlfunktion von Waffe oder Munition sind sofort durch Handzeichen zu melden und nur unter Aufsicht des Schießleiters zu beheben.
  10. Gegenstände die während des Schießens zu Boden fallen dürfen erst dann aufgehoben werden, wenn das Schießen eingestellt wurde und die Sicherheit hergestellt ist.
  11. ERTÖNT DER RUF: „SICHERHEIT“ – IST DAS SCHIESSEN SOFORT EINZUSTELLEN, DIE WAFFE ZU ENTLADEN UND ABZULEGEN ODER GGF. ZU HOLSTERN!
    1. bei Pistolen ist das Magazin aus der Waffe zu entfernen und in die Magazintasche, auf den Tisch, oder die Tasche der Schießweste zu stecken.
    2. Bei Revolvern wird die Trommel ausgeschwenkt
    3. Bei Langwaffen wird der Verschluss geöffnet, das Magazin entnommen, oder die Waffe „gebrochen“- IN DER ZEIT IN DER DIE SICHERHEIT HERGESTELLT IST DARF WEDER MAGAZIN NOCH MUNITION IN DIE HAND GENOMMEN WERDEN.
    4. Für den gesamten Zeitraum in dem sich Personen im Zielgebiet aufhalten, ist es strengstens verboten Waffen oder Munition in die Hand zu nehmen!
    5. Unstimmigkeiten mit der verantwortlichen Person sind keine Diskussionsgrundlage auf der Schießbahn! Die verantwortliche Person hat IMMER RECHT! *Unstimmigkeiten sollen nach dem Schießen in einem sachlichen Gespräch geklärt werden.
  12. Jeder Teilnehmer muss sich aus versicherungstechnischen Gründen vor dem Schießen in das Schießbuch eintragen lassen.

Ablaufplan

  1. Check In
  2. Vorstellung des Ausbilder/Dozententeams
  3. Kurze Vorstellungsrunde der Teilnehmer
  4. Definition der Ziele/Ausbildungsinhalte
  5. Sicherheitsregeln
  6. Verhaltensregeln
  7. Einführung in die Räumlichkeiten ggf. den Schießstand
  8. Kursspezifischer Theorieteil
  9. Kursspezifischer Praxisteil
  10. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffenattrappen
  11. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffe
  12. Ggf. Scharfer Schuss
  13. Prüfung(en)
  14. Ausgabe der Zertifikate
  15. Ggf. Nachbesprechung
  16. Übergabe der Give-Aways, Fotos, etc

Gestellte Kurzwaffen (je nach Veranstaltung)

  1. Arsenal Strike ONE
  2. CZ Shadow II Dual Tone
  3. Glock 19
  4. Glock 19C
  5. Glock 17 (2x)
  6. Glock 21
  7. Hämmerli SP20
  8. HS XDM 3.2
  9. HS XDM 4.5
  10. Pardini GT9
  11. S&W 686 (2x)
  12. S&W 617

Gestellte Kurzwaffen-Karabiner-Umbauten (je nach Veranstaltung)

  1. Hera Arms
  2. Roni
  3. IGB
  4. FAB Defence

Gestellte Langwaffen (je nach Veranstaltung)

  1. SDM M870 (2x)
  2. Winchester SXP Defender (2x)
  3. Mossberg 590
  4. Mauser K98 System 8x57IS (4x)
  5. Mauser K98 System 7×57
  6. Mauser K98 System .308
  7. PROarms Spartan MK3

*weitere auf Anfrage

FALLS SIE IHRE DIENST-, SPORT, UND/ODER JAGDWAFFE(N) ZU EINER VERANSTALTUNG MITBRINGEN SOLLTEN, TEILEN SIE UNS IM VORFELD BITTE FOLGENDE INFORMATIONEN MIT

  • WAFFENART
  • KALIBER
  • ART DER BERECHTIGUNG (-IN KOPIE-)

EIGENE MUNITION DARF NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN VERWENDET WERDEN (BSP. SELTENES KALIBER, ODER BESONDERE MUNITIONSART).

ES DARF KEINE SELBSTGELADENE MUNITION VERWENDET WERDEN.

Gestellte Munition (je nach Veranstaltung)

  • 200 Schuss 9mm
  • 100 Schuss .223 o.ä
  • 50 Schuss 12/67,5
  • wird individuell vor Kursbeginn kommuniziert

Weitere Optional kann Munition vor Ort zu aktuellen Tagespreisen erworben werden.

Gestellte Ausrüstung

  • Augenschutz
  • Gehörschutz
  • Zielscheiben
  • Schusspflaster
  • Waffe(n)
  • Magazin(e)
  • Optik(en)
  • Munition

Bitte bringen Sie folgendes mit

  • Notizblock mit einem Stift
  • Festes Schuhwerk
  • Geschlossene Kleidung, Ihre Haut sollte weitgehend vor ausgeworfenen Hülsen geschützt sein
  • Kleidung welche den aktuellen Witterungseinflüssen angemessen ist, je nach Schießstand

Wenn Sie an Veranstaltungen für Berufswaffenträger teilnehmen, bringen Sie bitte folgendes mit

  • Ballistischer Schutz, je nach individueller Einsatzausrüstung
  • Komplette Einsatzausrüstung

TRAIN AS YOU FIGHT, FIGHT AS YOU TRAIN

Der Theorieteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen

  • Sprengstoffrecht
  • Waffenrecht
  • Vorderlader
  • Wiederlader
  • Böller
  • Standböller
  • Handböller
  • Innenballistik

Der Praxisteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen

    1. Jeder der Kursteilnehmer muß Patronen selbst laden und entladen, des Weiteren muss jeder der die Fachkunde zum Vorderladerschießen erlangen will, eine Vorderladerwaffe selbst laden und abfeuern, dies gilt auch für die Böllerschützen.

Ablauf der Theorieprüfung

  1. Die Prüfung erfolgt überwiegend im Multiple Choice- Verfahren.
  2. Die Prüfungsbögen setzen sich aus den Bereichen kursspezifischen Kursinhalten zusammen.
  3. Es können mehrere oder alle Antworten richtig sein, mindestens jedoch eine Antwort ist richtig.
  4. Die Prüfungsdauer beträgt im Schnitt zwischen 20 Minuten, bis max. 90 Minuten, je nach Kurs und/oder Fach.

Der Teilnehmer erfährt nach Ablauf der nachfolgenden Auswertung, ob er die schriftliche Prüfung bestanden hat.

Ablauf der Praxisprüfung

  1. Zu Beginn werden dem Prüfling mündliche Fragen gestellt. Diese befassen sich mit grundlegenden Inhalten des Kurses, welche für den Praxisteil relevant sind.
  2. Der Prüfling erhält alsdann die Bestätigung zur Laden der Waffe, Abgabe der ersten Schüsse.

EIN FEHLER BEIM SICHEREN UMGANG MIT DER WAFFE FÜHRT ZUM SOFORTIGEN ABBRUCH DER PRÜFUNG UND ZUM ERGEBNIS „NICHT BESTANDEN“

Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.

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