Modul60 gemäß 10 ArbSchG & ASR A2.2

Brandschutzhelfer

Es erfolgt vorrangig eine Grund­qua­li­fi­zie­rung auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat.

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Modul60 gemäß 10 ArbSchG & ASR A2.2

Brandschutzhelfer

BESCHREIBUNG

Brand­schutz­hel­fer werden gem. § 10 ArbSchG und in Umsetzung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ vom Ar­beit­ge­ber benannt. Sie haben im Falle von Bränden bestimmte fest­ge­leg­te Aufgaben der Brand­be­kämp­fung, Evakuierung von Personen und Einweisung der Feuerwehr zu über­neh­men.

Die Grund­qua­li­fi­zie­rung erfolgt auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat.

Eine Wei­ter­bil­dung für diese Aufgaben als Brandschutzhelfer ist auch abhängig von be­triebs­spe­zi­fi­schen Aufgaben mit möglichen besonderen Anforderungen an den Brandschutz. Eine gefährdungsspezifische Ausgestaltung entsprechend der betrieblichen Situation mit Verlängerung auf 2 Tage ist bei Beauftragung kompletter Kurse auch als In-House-Seminar möglich.

ZIELGRUPPEN

Unternehmen, Privatpersonen

ZIELSETZUNG

Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Bränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Nach erfolgreicher Beendigung des Kurses erhält der Teilnehmer ein Zertifikat.

DAUER

8 Stunden

Modul60 gemäß 10 ArbSchG & ASR A2.2

Brandschutzhelfer

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Brandschutzhelfer nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2

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Inhalte

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen –gilt für Alle-

  1. Sie sollten eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, falls Sie eine Zusatztagesversicherung wünschen, teilen Sie dies uns bitte mit.
  2. Gültigen Personalausweis, oder ein ähnliches Ausweisdokument.
  3. Bei Schusswaffenkursen muss der Teilnehmer das Formblatt „Verhalten auf dem Schießstand“ unterzeichnet und verstanden haben.
  4. Die psychische und körperliche Eignung besitzen.
  5. Die Teilnehmer müssen das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  6. Die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein.
  7. Die Teilnehmer dürfen keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen.
  8. Die Teilnehmer dürfen keinen Alkohol & Drogen konsumiert haben, oder Medikamente eingenommen haben, welche deren Wahrnehmung beeinflussen. *Bei Medikamenteneinnahme ist der Verantwortliche vor Ort zu informieren, dieser entscheidet in Eigenverantwortung.

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen für Berufswaffenträger

  1. Bestandene Waffensachkundeprüfung -Kopie vorab-
  2. Führungszeugnis ohne Eintrag, die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein -Kopie vorab-
  3. Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO -Kopie vorab-
  4. Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG -Kopie vorab-
  5. Ggf. Führerschein -Kopie vorab-
  6. Waffenbesitzkarte -Kopie vorab-
  7. Jagdschein -Kopie vorab-
  8. Waffenschein -Kopie vorab-

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Sonderveranstaltungen

  1. Die Teilnahme an diesen Kursen ist ausschließlich für Personen vorbehalten, die über einen Waffenschein verfügen bzw. in einen solchen ihres Arbeitgebers als berechtigte Person eingetragen sind sowie Polizei- und Justizvollzugsbedienstete, oder aktive Militärangehörige mit entsprechendem Nachweis. -Kopie vorab-

Ablaufplan

  1. Check In
  2. Vorstellung des Ausbilder/Dozententeams
  3. Kurze Vorstellungsrunde der Teilnehmer
  4. Definition der Ziele/Ausbildungsinhalte
  5. Sicherheitsregeln
  6. Verhaltensregeln
  7. Einführung in die Räumlichkeiten ggf. den Schießstand
  8. Kursspezifischer Theorieteil
  9. Kursspezifischer Praxisteil
  10. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffenattrappen
  11. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffe
  12. Ggf. Scharfer Schuss
  13. Prüfung(en)
  14. Ausgabe der Zertifikate
  15. Ggf. Nachbesprechung
  16. Übergabe der Give-Aways, Fotos, etc

Der Theorieteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen

  1. Bedeutung des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
  2. Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz
  3. Brandursachen und besondere Brandrisiken im Betrieb
  4. Gefahren bei Sofortmaßnahmen
  5. Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
  6. Chemische und physikalische Grundlagen des Verbrennungsvorgang
  7. Verhaltensorientierungen im Brandfall
  8. Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktiken
  9. Unterweisung an handbetätigten Löscheinrichtungen

Der Praxisteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen

  1. Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  2. Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  3. realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte & –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  4. Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  5. betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  6. Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

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