Modul60 gemäß 10 ArbSchG & ASR A2.2
Brandschutzhelfer
Es erfolgt vorrangig eine Grundqualifizierung auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat.
Modul60 gemäß 10 ArbSchG & ASR A2.2
Es erfolgt vorrangig eine Grundqualifizierung auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat.
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Modul60 gemäß 10 ArbSchG & ASR A2.2
BESCHREIBUNG
Brandschutzhelfer werden gem. § 10 ArbSchG und in Umsetzung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ vom Arbeitgeber benannt. Sie haben im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung, Evakuierung von Personen und Einweisung der Feuerwehr zu übernehmen.
Die Grundqualifizierung erfolgt auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat.
Eine Weiterbildung für diese Aufgaben als Brandschutzhelfer ist auch abhängig von betriebsspezifischen Aufgaben mit möglichen besonderen Anforderungen an den Brandschutz. Eine gefährdungsspezifische Ausgestaltung entsprechend der betrieblichen Situation mit Verlängerung auf 2 Tage ist bei Beauftragung kompletter Kurse auch als In-House-Seminar möglich.
ZIELGRUPPEN
Unternehmen, Privatpersonen
ZIELSETZUNG
Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Bränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Nach erfolgreicher Beendigung des Kurses erhält der Teilnehmer ein Zertifikat.
DAUER
8 Stunden
Modul60 gemäß 10 ArbSchG & ASR A2.2
EURIAST ZERTIFIKAT
Brandschutzhelfer nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2
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VORAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME
Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen –gilt für Alle-
Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen für Berufswaffenträger
Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Sonderveranstaltungen
ABLAUFPLAN
Ablaufplan
THEORETISCHER TEIL
Der Theorieteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen
PRAKTISCHER TEIL
Der Praxisteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen
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