Modul37 gem. DGUV_V1 & 205_023 / §10 ArbSchG & ASR A2.2.

Evakuierungs & Brandschutzhelfer

Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2.

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Modul37 gem. DGUV_V1 & 205_023 / §10 ArbSchG & ASR A2.2.

Evakuierungs & Brandschutzhelfer

BESCHREIBUNG

Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt genau fest wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen erforderlich sind.

ZIELGRUPPEN

Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können alle Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Beschäftigte von Baustellen, die Arbeiten mit Brandgefährdung ausüben, Hausmeister und technisches Personal, Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.

ZIELSETZUNG

Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung und zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2. Sie kennen Ihre Aufgabe als Brandwache. Sie wissen, welche organisatorischen und koordinierenden Aufgaben Sie als Evakuierungshelfer für eine sichere Räumung des Gebäudes und die Evakuierung übernehmen müssen. Sie kommen mit dieser Unterweisung der Unterweisungsverpflichtung nach ASR A2.2 nach.

DAUER

8 Stunden bestehend aus Theorie- und Praxis Teil.

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Evakuierungs & Brandschutzhelfer

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Inhalte

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen –gilt für Alle-

  1. Sie sollten eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, falls Sie eine Zusatztagesversicherung wünschen, teilen Sie dies uns bitte mit.
  2. Gültigen Personalausweis, oder ein ähnliches Ausweisdokument.
  3. Bei Schusswaffenkursen muss der Teilnehmer das Formblatt „Verhalten auf dem Schießstand“ unterzeichnet und verstanden haben.
  4. Die psychische und körperliche Eignung besitzen.
  5. Die Teilnehmer müssen das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  6. Die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein.
  7. Die Teilnehmer dürfen keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen.
  8. Die Teilnehmer dürfen keinen Alkohol & Drogen konsumiert haben, oder Medikamente eingenommen haben, welche deren Wahrnehmung beeinflussen. *Bei Medikamenteneinnahme ist der Verantwortliche vor Ort zu informieren, dieser entscheidet in Eigenverantwortung.

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen für Berufswaffenträger

  1. Bestandene Waffensachkundeprüfung -Kopie vorab-
  2. Führungszeugnis ohne Eintrag, die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein -Kopie vorab-
  3. Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO -Kopie vorab-
  4. Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG -Kopie vorab-
  5. Ggf. Führerschein -Kopie vorab-
  6. Waffenbesitzkarte -Kopie vorab-
  7. Jagdschein -Kopie vorab-
  8. Waffenschein -Kopie vorab-

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Sonderveranstaltungen

  1. Die Teilnahme an diesen Kursen ist ausschließlich für Personen vorbehalten, die über einen Waffenschein verfügen bzw. in einen solchen ihres Arbeitgebers als berechtigte Person eingetragen sind sowie Polizei- und Justizvollzugsbedienstete, oder aktive Militärangehörige mit entsprechendem Nachweis. -Kopie vorab-

Ablaufplan

  1. Check In
  2. Vorstellung des Ausbilder/Dozententeams
  3. Kurze Vorstellungsrunde der Teilnehmer
  4. Definition der Ziele/Ausbildungsinhalte
  5. Sicherheitsregeln
  6. Verhaltensregeln
  7. Einführung in die Räumlichkeiten ggf. den Schießstand
  8. Kursspezifischer Theorieteil
  9. Kursspezifischer Praxisteil
  10. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffenattrappen
  11. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffe
  12. Ggf. Scharfer Schuss
  13. Prüfung(en)
  14. Ausgabe der Zertifikate
  15. Ggf. Nachbesprechung
  16. Übergabe der Give-Aways, Fotos, etc

Die Schwerpunkte setzen sich aus folgenden Themengebieten zusammen

  • Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))
  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- / Evakuierungshelfers
  • Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Erkennen von Brandgefahren
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten)
  • Verhalten im Brandfall
  • Alarmpläne und Notfallpläne
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Organisation an Sammelstellen
  • Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöschern, Wandhydranten, Löschdecken)
  • Praktische Demonstrationen (Metallbrand, Staubexplosion, Fettexplosion, Druckgefäßzerknall)

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