BESCHREIBUNG
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt genau fest wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen erforderlich sind.
ZIELGRUPPEN
Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können alle Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Beschäftigte von Baustellen, die Arbeiten mit Brandgefährdung ausüben, Hausmeister und technisches Personal, Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.
ZIELSETZUNG
Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung und zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2. Sie kennen Ihre Aufgabe als Brandwache. Sie wissen, welche organisatorischen und koordinierenden Aufgaben Sie als Evakuierungshelfer für eine sichere Räumung des Gebäudes und die Evakuierung übernehmen müssen. Sie kommen mit dieser Unterweisung der Unterweisungsverpflichtung nach ASR A2.2 nach.
DAUER
8 Stunden bestehend aus Theorie- und Praxis Teil.