Modul69 gemäß BetrSichV & TRBS 3121

Beauftragte Person für Aufzugsanlagen

Seminar für Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal

539,95 Euro inkl. MwSt.

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Modul69 gemäß BetrSichV & TRBS 3121

Beauftragte Person für Aufzugsanlagen

BESCHREIBUNG

Qualifizierung zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121. Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet.

Sie erlernen im Kurs sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung gewährleisten zu können.

Die Anforderungen an die befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben.

Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen definiert.

Danach sind Sie verpflichtet Ihre wartungs- und übwerwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) zu überwachen, in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten sowie die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Auch müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung unverzüglich möglich ist.

ZIELGRUPPEN

Personen, die mit der Aufsicht von Aufzugsanlagen beauftragt sind oder beauftragt werden sollen:

Hausmeister, Betriebsschlosser, Betriebselektriker, Mitarbeiter von Hausverwaltungen, Hausmeisterdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kaufhäusern, Industriebetrieben, Handel und Gewerbe, Betreibern öffentlicher und privater Einrichtungen, Feuerwehren und Verkehrsbetrieben.

ZIELSETZUNG

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Absolventen ein Zertifikat als Nachweis der Sachkunde.

DAUER

8 Stunden bestehend aus Theorie- und Praxis Teil.

Modul69 gemäß BetrSichV & TRBS 3121

Beauftragte Person für Aufzugsanlagen

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Inhalte

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen –gilt für Alle-

  1. Sie sollten eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, falls Sie eine Zusatztagesversicherung wünschen, teilen Sie dies uns bitte mit.
  2. Gültigen Personalausweis, oder ein ähnliches Ausweisdokument.
  3. Bei Schusswaffenkursen muss der Teilnehmer das Formblatt „Verhalten auf dem Schießstand“ unterzeichnet und verstanden haben.
  4. Die psychische und körperliche Eignung besitzen.
  5. Die Teilnehmer müssen das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  6. Die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein.
  7. Die Teilnehmer dürfen keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen.
  8. Die Teilnehmer dürfen keinen Alkohol & Drogen konsumiert haben, oder Medikamente eingenommen haben, welche deren Wahrnehmung beeinflussen. *Bei Medikamenteneinnahme ist der Verantwortliche vor Ort zu informieren, dieser entscheidet in Eigenverantwortung.

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Veranstaltungen für Berufswaffenträger

  1. Bestandene Waffensachkundeprüfung -Kopie vorab-
  2. Führungszeugnis ohne Eintrag, die Teilnehmer dürfen nicht Vorbestraft sein -Kopie vorab-
  3. Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO -Kopie vorab-
  4. Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG -Kopie vorab-
  5. Ggf. Führerschein -Kopie vorab-
  6. Waffenbesitzkarte -Kopie vorab-
  7. Jagdschein -Kopie vorab-
  8. Waffenschein -Kopie vorab-

Voraussetzungen zur allgemeinen Teilnahme an Sonderveranstaltungen

  1. Die Teilnahme an diesen Kursen ist ausschließlich für Personen vorbehalten, die über einen Waffenschein verfügen bzw. in einen solchen ihres Arbeitgebers als berechtigte Person eingetragen sind sowie Polizei- und Justizvollzugsbedienstete, oder aktive Militärangehörige mit entsprechendem Nachweis. -Kopie vorab-

Ablaufplan

  1. Check In
  2. Vorstellung des Ausbilder/Dozententeams
  3. Kurze Vorstellungsrunde der Teilnehmer
  4. Definition der Ziele/Ausbildungsinhalte
  5. Sicherheitsregeln
  6. Verhaltensregeln
  7. Einführung in die Räumlichkeiten ggf. den Schießstand
  8. Kursspezifischer Theorieteil
  9. Kursspezifischer Praxisteil
  10. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffenattrappen
  11. Ggf. Trockentraining mit Schusswaffe
  12. Ggf. Scharfer Schuss
  13. Prüfung(en)
  14. Ausgabe der Zertifikate
  15. Ggf. Nachbesprechung
  16. Übergabe der Give-Aways, Fotos, etc

Der Theorie-, & Praxisteil setzt sich aus folgenden Themenpunkten zusammen

Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121.

1. Geschichtliche Entwicklung

2. Was ist ein Aufzug?

3. Unterschiedliche Bauarten

      • Treibscheibenaufzug
      • Direkter hydraulischer Aufzug
      • Indirekter hydraulischer Aufzug

4. Sicherheitseinrichtungen

      • Türverschlüsse
      • Geschwindigkeitsbegrenzer
      • Fangvorrichtung
      • Rohrbruchsicherung
      • Triebwerksbremsen
      • Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
      • Steuer- und Sicherheitsschalter

5. Gefahren beim Betrieb

6. Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes

      • Treibscheibenaufzug
      • Hydraulischer Aufzug

7. Überwachungsbedürftige Anlagen

8. Betrieb einer Aufzugsanlage

9. Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben

10. Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort

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