Sachverständigentätigkeit gemäß DGUV V23 §19
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Sachverständigentätigkeit gemäß DGUV V23 §19
Regelmäßige Waffenüberprüfung & Instandsetzung
BESCHREIBUNG
Diese Dienstleistung zielt auf Sicherheitsunternehmen ab und dient ferner zur Dokumentation um der Nachweispflicht der DGUV Vorschrift 23 § 19 (Berufsgenossenschaften) nachzukommen.
Diese besagt, dass das Unternehmen dafür zu sorgen hat, dass Schusswaffen bei Verdacht auf Mängel, mindestens jedoch einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit geprüft werden.
Zudem hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Instandsetzung von Schusswaffen nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §41 Waffengesetz erfolgt.
Im Zuge unserer Dienstleistung bieten wir den Unternehmen an, die Instandsetzungsarbeiten durch fachkundiges Personal (Büchsenmachermeister) durchzuführen.
Sachverständigentätigkeit gemäß DGUV V23 §19
Regelmäßige Waffenüberprüfung & Instandsetzung
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